Allgemeine Geschäftsbedingungen der directBill GmbH & Co. KG
I. Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Inanspruchnahme von Leistungen der directBill GmbH & Co. KG.
(2) directBill erbringt ihre Leistungen gegenüber dem Kunden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung und der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Berücksichtigung jeweils geltender Gesetze, Vorschriften und Regelungen, einschließlich behördlicher Vorgaben, u.a. der Vorgaben / Zuteilungsregeln der BNetzA sowie der Vorgaben des aktuellen Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (DVTM).
(3) Die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung werden Bestandteil des Vertrages mit directBill, indem der Kunde bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird und er in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann. Die AGB der directBill werden insbesondere in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Homepage der directBill unter www.directbill.de zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten auch für zukünftige Verträge die AGB der directBill in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(4) Im Rahmen der Leistungen von directBill gelten die nachfolgenden AGB ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch directBill keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten zwischen directBill und dem Kunden nur, sofern directBill diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(5) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und werden einen Monat nach Mitteilung Vertragsbestandteil sofern der Kunde den Änderungen nicht widerspricht. Sollte der Kunde den Änderungen widersprechen, steht directBill ein Sonderkündigungsrecht zu, welches innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang des Widerspruchs geltend zu machen ist.
(6) Alle Angebote von directBill sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Vertrag bzw. durch schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung der hierfür ggf. vorgesehenen Auftragsformulare und der anschließenden Annahme des Angebots durch schriftliche Auftragsbestätigung durch directBill, spätestens durch die Erbringung der beauftragten Leistung durch directBill zustande. directBill ist jederzeit berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Termine und Fristen von Leistungen sind nur verbindlich, wenn directBill diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch directBill getroffen hat.
(7) directBill erbringt die vertraglichen Leistungen in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen (nachfolgend „directBill-Partner“ genannt). Sämtliche vertragliche Regelungen, insbesondere die vertraglichen Regelungen betreffend die Art und Weise der Leistungserbringung durch directBill werden unter Umständen über beauftragte directBill-Partner erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(8) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von directBill ist unter Umständen die Bestätigung und Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen bzw. Teilleistungen durch directBill-Partner. directBill weist Kunden jeweils hierauf hin.
II. Leistungen von directBill
(1) directBill erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag / dessen Anlagen, diesen AGB sowie ggf. aus den hierauf Bezug nehmenden weiteren schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien.
(2) Die Erbringung der Leistung durch directBill setzt voraus, dass der Kunde seine für die directBill-Leistung erforderlichen Nebenpflichten erfüllt, zB. sämtliche zur Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung stellt.
(3) Bedient sich directBill bei der Erfüllung ihrer Leistungspflichten Partnerunternehmen oder Dritter, ist directBill von allen Ansprüchen, die sich aus einer Nichtleistung oder Verzögerung der Leistung dieser Dritten / Partnerunternehmen ergeben, soweit gesetzlich zulässig, befreit. Eine Haftung für das Verschulden von an der Leistungserbringung beteiligten Drittunternehmen ist, soweit gesetzlich zulässig, im voraus ausgeschlossen.
(4) directBill ist berechtigt, die den Leistungen zugrunde liegenden technischen Einrichtungen zu ändern oder sich alternativer Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern dem Kunden durch die Änderung keine zusätzlichen Belastungen über das zumutbare Maß entstehen.
(5) Zeitweilige Störungen der directBill-Leistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen sowie technischen Änderungen an Anlagen von directBill-Partnern oder mit diesen zusammengeschalteten Netzbetreibern (z.B. zur Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Anlagen an das Leistungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb der directBill-Leistungen erforderlich sind. Während dieses Zeitraumes ist directBill von ihrer Verpflichtung zur Erbringung der Vertragsleistung frei. directBill wird den Kunden über das Leistungshindernis oder die Unmöglichkeit der Leistung unverzüglich unterrichten. Gleiches gilt, sobald das Leistungshindernis beseitigt ist.
III. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Leistungen von directBill sämtliche jeweils einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Verfügungen sowie die Vorgaben und Entscheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA), den aktuellen Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (DVTM), die aktuelle Telekommunikations Kundenschutz Verordnung (TKV) und den Verhaltenskodex Premium SMS/Mobile Dienste und web-basierte Dienste der Mobilfunkanbieter in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie den Kriterien- und Verhaltenskatalog Telefonmehrwertdienste einzuhalten.
(2) Soweit der Kunde die Inhalte, die über die Systemplattform der directBill an Dienstekunden vermarktet werden, selbst betreibt / anbietet verpflichtet sich der Kunde, keine rechts- und sittenwidrigen Inhalte anzubieten und auch nicht auf Angebote mit diesem Inhalt hinzuweisen.
(3) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Werbung, Sachen oder sonstigen Leistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften an Dienstekunden oder sonstige Dritte zugesandt oder sonst übermittelt werden dürfen. Hierbei sind insbesondere auch die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung zu berücksichtigen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass weder in der Werbung noch in der sonstigen Kommunikation ein Dienstekunde über Kosten und/ oder Inhalt von Telekommunikationsdienstleistungen getäuscht wird. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Dienstekunde stets eine umfassende Aufklärung über die Art des Dienstes – vor dessen Inanspruchnahme – erhält. Insbesondere dürfen Informationsangebote nicht dergestalt beworben werden, dass dem Dienstekunden ein Eindruck vermittelt wird, der mit dem Inhalt des Angebotes nicht übereinstimmt.
(5) Der Kunde bestätigt, dass seine Bewerbung bzw. sein Anbieten und Betreiben von Telefonmehrwertdiensten keine Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gemäß
- § 263 StGB (Betrug) oder andere Bestimmungen des Strafgesetzbuches
- dem Gesetz zur Bekämpfung des Unlauteren Wettbewerbs (UWG), insbesondere gemäß der sogenannten Schwarzen Liste als Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG
darstellt.
(6) Anbieter von Diensten, bei denen es um die Unterhaltung zwischen Personen geht, garantieren dafür, dass die Bewerbung der Dienste transparent gestaltet ist und keine Aussagen enthält, die Dienstekunden irreführen. Aussagen, die suggerieren, dass die Möglichkeit bestehe, den Kommunikationspartner real zu treffen, sind unzulässig, wenn dies nicht Gegenstand des Dienstes bzw. ein reales Treffen nicht tatsächlich beabsichtigt ist.
(7) Unzulässig ist jedwede Produktbezeichnung oder sonstige Angabe, die den rein gewerblichen Charakter des Dienstes verdeckt oder relativiert.
(8) Der Kunde garantiert, dass die Übermittlung von Inhalten nur an Dienstekunden erfolgt, die mit dem Erhalt dieser Inhalte einverstanden sind und dieses Einverständnis in rechtlich erheblicher Form erteilt haben. Hierbei sind insbesondere auch die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung zu berücksichtigen.
(9) Der Kunde stellt sicher, dass mindestens 80% der Anrufe, die an das vom Kunden bestimmte Ziel weitergeleitet wurden, an dem Ziel entgegengenommen werden. Wird diese Grenze unterschritten, kann directBill geeignete Maßnahmen vornehmen um die erfolglosen Weitervermittlungsversuche und hieraus resultierende technische Rückwirkungen zu vermeiden.
(10) Der Kunde ist verpflichtet persönliche Zugangsdaten/Kennwörter, die ihm im Rahmen der Leistung durch directBill zugeteilt werden geheim zu halten. Die Daten/Das Kennwort müssen unverzüglich geändert werden, wenn konkrete Tatsachen darauf hinweisen, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Die Änderung erfolgt schriftlich.
(11) Der Kunde wird Störungen im Dienst sowie Umstände, die die Leistungen von directBill beeinträchtigen können, directBill unverzüglich nach Feststellung/Bekanntwerden mitteilen (Störungsmeldung) sowie alles ihm mögliche und zumutbare unternehmen um Störungen im Ausmaß und Umfang gering zu halten.
(12) Der Kunde wird die Leistungen von directBill nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten und im Rahmen seines Geschäftsbetriebes in Anspruch nehmen, insbesondere gewährleistet der Kunde die Leistungen nicht in missbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen zu nutzen. Bei einer missbräuchlichen und/oder rechtswidrigen Nutzung der directBill-Leistungen ist directBill ist berechtigt, ggf. fällige Auszahlungen/Vergütungen für Dienste/Services des Kunden zur Sicherheit einzubehalten, bis der eine Rechtswidrigkeit/Missbrauch darstellende Sachverhalt endgültig geklärt und abgestellt ist. Gleiches gilt auch bei dem begründeten Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder einer Verletzung der in Ziffer (1) genannten Verpflichtungen. Der Kunde stellt directBill zudem von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.
(13) Der Kunde ist verpflichtet bei Widerruf oder Rückgabe für den Mehrwertdienst genutzter Rufnummern u.ä. directBill unverzüglich zu unterrichten.
(14) Der Kunde wird directBill jede Änderung seiner Anschrift, seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform zeitnah schriftlich anzeigen.
(15) Der Kunde stellt sicher, dass vorstehende Pflichten auch von seiten Dritter, denen er sich nach vorheriger Genehmigung durch directBill bedienen darf, eingehalten werden.
(16) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen von directBill Dritten ohne vorherige schriftliche Einwilligung von directBill zur Verfügung zu stellen (Ausschluss des Reselling).
IV. Grundsätzliche Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Zurückbehaltung / Einbehalt
(1) Die vom Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen an directBill zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, ggf. Angebot sowie dessen Anlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Alle aufgeführten Entgelte sind i.d.R. Nettoentgelte und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Kunde hat auch Leistungen der directBill zu vergüten, die durch von ihm zugelassene Nutzung der Leistung von directBill durch Dritte entstanden sind. Entgelte, die durch unbefugte Nutzung Dritter verursacht wurden, hat der Kunde ebenfalls zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.
(3) Der Kunde wird directBill diejenigen Kosten ersetzen, die ihr nach Abgabe einer erkennbar unbegründeten Störungsmeldung durch die Überprüfung der technischen Einrichtungen entstanden sind.
(4) directBill stellt dem Kunden die Rechnungsbeträge für die erbrachten Leistungen i.d.R. monatlich in Rechnung. Wird zwischen Kunden und directBill mehr als ein Vertrag abgeschlossen, so werden i.d.R. alle vertraglichen Entgelte, d.h. Gebühren sowie ggf. Vergütungen (Auszahlungen) – soweit nicht abweichend vereinbart und technisch und betrieblich möglich, zusammen abgerechnet. Die jeweiligen Rechnungsbeträge für erbrachte Leistungen sind mit Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Vergütungen erfolgen nur unter dem Vorbehalt, dass diese von den Dienstekunden und directBill-Partnern (u.a. Netzbetreibern, Abrechnungspartnern) nicht rückbelastet werden. Etwaige Rückbelastungen von bereits erfolgten Ausschüttungen der Dienstekunden / directBill-Partner werden mit der nächsten Abrechnung des Kunden verrechnet.
(6) Die Auszahlung von Vergütungen seitens directBill ist generell davon abhängig, dass directBill endgültig und uneingeschränkt eine Auszahlung von seiten der Dienstekunden und / oder directBill-Partner (u.a. Netzbetreibern, Abrechnungspartnern) erhalten hat und somit endgültig über die Vergütung verfügt.
(7) Sofern Beschwerden im Bezug auf für den Kunden geschaltete Dienste an directBill herangetragen werden, ist directBill berechtigt, dem Kunden für die Bearbeitung und den administrativen Aufwand eine Bearbeitungspauschale pro Beschwerde zu berechnen. Die Höhe richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung oder nach der an directBill berechneten Bearbeitungspauschale von seiten beauftragter BD-Partner. Die Pauschalen werden monatlich mit der jeweiligen Abrechnung verrechnet.
(8) Gemäß Vorgaben von directBill-Partnern können Beträge unter EUR 25,00 (netto) pro Rufnummer oder Dienst und Monat nicht zur Auszahlung gebracht, sondern für Verwaltungsaufwendungen von directBill verbucht werden. Basis der Berechnung ist der erste volle Kalendermonat nach Freischaltung der jeweiligen Rufnummer oder des Dienstes.
(9) Der Kunde wird directBill eine Einzugsermächtigung zur Einziehung fälliger Beträge vom Konto des Kunden erteilen. Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einzugsermächtigung durch den Kunden, ist directBill berechtigt ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt für administrative Abwicklung nach der jeweils gültigen Preisliste zu erheben. Der Kunde hat in diesem Fall zudem sicherzustellen, dass innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, gerechnet ab Zugang der Rechnung, die Forderung ausgeglichen wird.
(10) Eventuelle Rückzahlungsansprüche des Kunden wegen zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten Rechnung verrechnet.
(11) Einmalige Bereitstellungsentgelte werden jeweils mit der ersten an den Kunden gestellten Rechnung abgerechnet.
(12) Die Aufrechnung gegen eine Forderung von directBill oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die der Aufrechnung oder Zurückbehaltung zugrunde liegende Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von directBill anerkannt ist. Ferner kann der Kunde Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte nur geltend machen, falls seine Ansprüche auf dem jeweiligen Vertragsverhältnis beruhen und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(13) directBill ist berechtigt, zur Absicherung von Forderungsansprüchen einen turnusmäßigen Einbehalt auf die Vergütungen des Kunden zu nehmen. Die Auskehrung des jeweiligen Sicherheitseinbehalts erfolgt nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen. directBill steht es frei, den Sicherheitseinbehalt angemessen zu erhöhen, soweit auf Seiten des Kunden Insolvenzrisiken auftreten oder sonstige berechtigte Zweifel an der vertragsgerechten, insbesondere zeitgerechten Zahlung etwaiger, u.a. durch die Zwischenfinanzierungsfunktion bedingter (Voraus-) Zahlungen bestehen.
(14) Verstößt der Kunde gegen seine vertraglichen / in diesen Geschäftsbedingungen definierten Pflichten, insbesondere bei einer (rechts-)missbräuchlichen Nutzung der directBill-Dienste, ist directBill berechtigt, fällige Vergütungen des Kunden zur Sicherheit einzubehalten, bis der die Rechtswidrigkeit/Missbrauch darstellende Sachverhalt endgültig geklärt und abgestellt ist.
(15) Der Kunde ist verpflichtet, directBill unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsunfähigkeit eines Dienstekunden betreffen oder welche die Durchsetzung einer nach Ziffer V abgetretenen Forderung gefährden könnten. Insbesondere hat der Kunde directBill unverzüglich mitzuteilen, wenn ihm bekannt wird, dass und aus welchen Gründen ein Dienstekunde seine Zahlungspflicht bestreitet oder Gegenforderungen geltend machen möchte. Auch ansonsten wird der Kunde directBill bei der Durchsetzung der Forderungen nach besten Kräften unterstützen, alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die zur Durchsetzung der Forderung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.
(16) Einwendungen gegen von directBill gestellte Rechnungen sind innerhalb von 4 Wochen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwendung. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als genehmigt.
V. Besondere Zahlungsbedingungen für Diensteanbieter
(1) Soweit der Kunde den Inhalt / Content der vermarkteten Dienste erbringt, ist der Kunde gegenüber den Dienstekunden Diensteanbieter. directBill steuert die jeweiligen Fakturierungs-, Mahn- und Beitreibungsschritte der durch die Nutzung des Dienstes gegen Endkunden (Dienstekunden) entstehenden Forderungen. Zur diesbezüglichen Leistungserbringung ist es notwendig, dass der Kunde alle Forderungen gegenüber seinen Dienstekunden abtritt und directBill zum Einzug der Forderungen ermächtigt. Der Kunde tritt im Voraus sämtliche Forderungen zum Zeitpunkt des Entstehens an directBill ab. directBill nimmt diese Voraus-Abtretungen der Forderungen hiermit an.
(2) Der Kunde erhält eine monatliche Abrechnung zu den jeweiligen Diensteumsätzen/Auszahlungen, Gebühren für directBill Dienstleistungen, Rückbelastungen sowie Mahn-/Beitreibungserfolgen. Im Rahmen der Abrechnung ermittelte Auszahlungen werden zeitnah nach der Abrechnung ausgezahlt, Entgelte und Stornos sind jeweils sofort fällig und werden mit den Auszahlungen verrechnet.
(3) directBill ist bis auf jederzeitigen Widerruf bereit, alle Forderungen des Kunden gegenüber Dienstekunden (Nutzern/Anrufern) der von dem Kunden angebotenen Dienste im eigenen Namen nach Maßgabe dieser Vereinbarung weiterzuverfolgen und nach Möglichkeit beizutreiben.
(4) Der Kunde verkauft an directBill im voraus alle Forderungen samt Nebenrechten, die ihm gegenüber den Dienstekunden seiner Dienste zustehen. Alle diese Forderungen des Kunden werden jeweils im Zeitpunkt ihres Entstehens verkauft; ein Durchgangserwerb bzw. eine vorübergehende Forderungsinhaberschaft des Kunden wird ausgeschlossen. Der Kaufpreis der jeweiligen Forderungen, sowie die Fälligkeitsvoraussetzungen ergeben sich aus der Preisvereinbarung. directBill nimmt die Kaufverträge (nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen) bezüglich der zukünftigen Forderungen des Kunden hiermit an.
(5) Der Kunde tritt im voraus sämtliche Forderungen, die nach Maßgabe des Vertrages/dieser Geschäftsbedingungen verkauft werden, im Zeitpunkt ihres Entstehens – der im Zweifelsfall derjenige Zeitpunkt ist, zu dem die zugrunde liegende Telekommunikations-/Dienstverbindung beendet ist – an directBill ab. directBill nimmt diese Vorausabtretungen der Forderungen ebenfalls im voraus, und zwar im Zeitpunkt des Entstehens der jeweiligen Forderung, an.
(6) directBill steht es frei, die von ihr vertraglich vereinbarten Leistungen der Forderungsbeitreibung allein und/oder mit directBill-Partnern zu erbringen. directBill ist in der Entscheidung frei, welche Partnerunternehmen mit welchen Teilschritten in die Forderungsbeitreibung eingebunden werden. Ein Anspruch des Kunden auf Abrechnung mit anderen Partnerunternehmen besteht nicht. Eine Haftung für das Verschulden von directBill-Partnerunternehmen wird, soweit gesetzlich zulässig, im voraus ausgeschlossen.
(7) Dem Kunden ist bewusst, dass directBill durch die Zusage der Kaufpreisfälligkeit vor erfolgtem Zahlungsausgleich durch die Dienstekunden Zwischenfinanzierungsleistungen zugunsten des Kunden erbringt. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, die Beitreibung der vertragsgegenständlichen Forderungen bestmöglich und nach Maßgabe aller vertraglichen Regelungen zu unterstützen.
(8) directBill steht es frei zu entscheiden, in welchem Umfang Dienstekunden Gutschriften erteilt werden. directBill wird derartige Gutschriften allerdings ausschließlich nach billigem Ermessen, insbesondere nach Maßgabe des § 315 BGB erteilen.
(9) Die von directBill gebotene Zwischenfinanzierungsfunktion endet, sobald sich die vertragsgegenständlichen Forderungen des Kunden ganz oder teilweise als uneinbringlich erweisen. Eine Forderung des Kunden gilt als uneinbringlich (unwiderlegbare Vermutung), soweit directBill durch Abrechnungspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich auf welcher tatsächlichen Grundlage dies erfolgt, über Nichtzahlung bzw. Reklamation bzgl. dieses Anspruchs informiert wird. Diese unwiderlegliche Vermutung gilt insbesondere auch, soweit ein Dienstekunde insolvent und/oder zahlungsunwillig ist und auch dann, wenn directBill das Mahnwesen bzw. die Reklamationsbearbeitung unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Kriterien für die Forderung nicht oder nicht vollständig durchgeführt hat.
(10) Eine Forderung gilt auch dann als uneinbringlich, wenn directBill einem Dienstekunden eine Gutschrift über den Forderungsbetrag erteilt hat. In derartigen Fällen liegt eine Uneinbringlichkeit nur dann nicht vor, wenn die Gutschriftenerteilung durch directBill billigem Ermessen widerspricht. Es besteht insoweit Einigkeit, dass Gutschriftenerteilungen, die directBill unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Kriterien bei der Reklamationsbearbeitung bzw. im Mahnwesen vornimmt, grundsätzlich nicht als willkürlich gelten.
(11) Sofern eine Forderung als uneinbringlich gilt, bleibt directBill weiterhin Forderungsinhaber der uneinbringlichen Forderung. Es steht directBill frei, das außergerichtliche und/oder gerichtliche Inkasso bezüglich der uneinbringlichen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Kosten selbst oder durch Dritte/directBill-Partner zu betreiben.
(12) Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbegrenzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
VI. Besondere Zahlungsbedingungen im Bereich ASTRO
Soweit directBill den ASTRO Inhalt / Content der vermarkteten Dienste erbringt, ist directBill Inhaber der Forderungen gegenüber den Dienstekunden. Soweit ein ASTRO-Dienst über eine 0900er Servicerufnummer erbracht wird, ist directBill gleichfalls Inhaberin der Forderungen gegenüber den Dienstekunden.
(2) directBill steuert die jeweiligen Fakturierungs, Mahn- und Beitreibungsschritte der durch die Nutzung des ASTRO-Dienstes gegen Endkunden (Dienstekunden) entstehenden Forderungen.
(3) directBill zieht sämtliche Gebühren gegenüber den Dienstekunden im eigenen Namen über die vereinbarte Zahlweise (Kreditkarte, Lastschrift, Zahlung am Telefon, e-Wallet, Online-Überweisung (Sofortüberweisung, PostFinance CH) ein.
(4) Für die Erbringung der directBill professional ASTRO-Dienste, insbesondere der Fakturierungs- und Inkassodienste ist es zudem notwendig, dass der Kunde im Voraus alle Forderungen samt Nebenrechten, die ihm ggf. gegenüber den Dienstekunden der über die Plattform generierten Services/Dienste zustehen, im Zeitpunkt ihres Entstehens an directBill abtritt. directBill nimmt diese Vorausabtretungen der Forderungen ebenfalls im Voraus, und zwar im Zeitpunkt des Entstehens der jeweiligen Forderung, an. In diesen Fällen gelten die Bestimmungen nach Ziffer V (7)-(12) entsprechend.
(5) Besteht der Verdacht, dass eine Entgeltforderung gegen einen Dienstekunden nicht entstanden ist, ist directBill berechtigt, bis zu einer Aufklärung der tatsächlichen Vorgänge und ggf. einer Einigung mit dem Nutzer bzw. bis zur ggf. rechtskräftigen Durchsetzung der Entgeltforderung die entsprechende Vergütung für die entsprechenden Dienste nicht auszahlen. Ist eine Auszahlung bereits erfolgt, ist directBill berechtigt diese zurückzufordern.
(6) directBill steht es frei, einen Sicherheitseinbehalt u.a. wegen Entgelten und Stornos einzubehalten, wenn auf Seiten des Kunden lnsolvenzrisiken auftreten oder sonstige berechtigte Zweifel an der vertragsgerechten, insbesondere zeitgerechten Zahlung fälliger Entgelte bestehen.
VII. Verzug
(1) Der Kunde kommt mit der Zahlung von Entgelten in Verzug, soweit er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung bzw. auf eine ggf. vor Ablauf der Frist, jedoch nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgte Mahnung von directBill, nicht leistet.
(2) Kommt der Kunde mit der Zahlung von Entgelten in Verzug, so ist directBill nach fruchtlosem Ablauf einer von ihr gesetzten Nachfrist und soweit directBill aufgrund des Verzugs kein Interesse an der Erfüllung des Vertrages hat, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung sowie ggf. den Ersatz eines Verzögerungs- und/oder Begleitschadens zu verlangen oder den Vertrag fristlos und ohne Nachfristsetzung aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Berechtigung, Schadenersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
(3) directBill ist berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich directBill ausdrücklich vor.
(4) Gerät directBill oder deren Erfüllungsgehilfen mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie nach Maßgabe der Regelung von Ziffer VII.. Der Kunde ist nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn directBill innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung von mindestens 2 Wochen die entsprechende Leistung nicht erbringt. Unbeschadet der Regelung zuvor gilt gleiches, falls der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht.
VIII. Leistungsbegrenzung/Sperrung
(1) Unbeschadet sonstiger Regelungen ist directBill berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die vertraglichen Leistungen auszusetzen.
(2) directBill ist berechtigt ihre Leistungen einzustellen bzw. vorübergehend einzuschränken, sofern:
a) Telekommunikationsnetze, Übertragungswege etc. technische Fehler aufweisen bzw. eine Verbindungsleistung aus nicht von directBill zu vertretenden Gründen verwehrt wird
b) Technische Modifikationen oder Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind
c) Endeinrichtungen von directBill gefährdet sind
d) eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht
e) der Kunde ihm obliegende Pflichten aus diesem Vertrag verletzt
f) der Kunde im Zusammenhang mit seiner vertraglichen Leistung, sowohl im Rahmen dieses Vertrages als auch im Rahmen seiner Verträge mit den Dienstekunden, gegen Strafvorschriften verstößt oder dringender Tatverdacht besteht
g) sonstige wichtige Gründe eine Einstellung bzw. vorübergehende Einschränkung rechtfertigen
Im Fall einer Sperrung/Abschaltung ist directBill nicht verpflichtet, die Dienstleistung erneut für Mehrwertdienste des Kunden durchzuführen.
IX. Haftung, Allg. Haftungsbegrenzung
(1) directBill haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) directBill haftet bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit sowie im Fall einer schuldhaften Pflichtverletzung, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt haben, für alle Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) directBill haftet bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Sach- und Vermögensschäden. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht) ist - sofern nicht Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt – auf den vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe von 25.000 € begrenzt.
(4) Die Haftung von directBill für nicht vorhersehbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(5) Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet directBill nicht für die Durchsetzbarkeit einer Forderung, gleich aus welchem Grunde.
(6) directBill bedient sich zur Erbringung ihrer Vertragsleistung technischer Vorleistungen Dritter, u.a. Telekommunikationsnetze u. –einrichtungen. directBill haftet nicht, wenn directBill ihre Vertragsleistungen deshalb nicht erbringen kann, weil diese Dritten ihre technischen Vorleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellen. Die Verfügbarkeit sowie die Qualität dieser Leistungen gehören nicht zu den Leistungspflichten von directBill. directBill übernimmt keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit der technischen Vorleistungen und damit die jederzeitige Erbringung der Leistung. directBill haftet nicht für (Folge-)Schäden, für deren Entstehen die technischen Einrichtungen Dritter ursächlich waren.
(7) Soweit die Haftung von directBill nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Geltendmachung von mittelbaren Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Produktionsausfall.
(8) Soweit die Haftung von directBill nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von directBill.
(9) directBill übernimmt im Fall einer Registrierung keine Haftung für vom Kunden bzw. Dienstekunden bereitgestellte falsche, fehlerhafte oder unvollständige Daten oder Datensätze sowie für die Identität des Dienstekunden mit der datenmäßig aufgenommenen Person.
(10) Dem Kunden obliegt im Schadensfall die Pflicht der Schadensbegrenzung und Schadensminderung. Der Kunde hat sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die ordnungsgemäß und vernünftigerweise zur Schadens-abwendung oder Schadensminderung und –begrenzung geeignet sind.
X. Haftung des Kunden, Freistellung, Schadensersatz
(1) Wird directBill im Außenverhältnis aufgrund Verletzung vertraglicher Pflichten seitens des Kunden – insbesondere einer unerlaubten, missbräuchlichen Bewerbung der Dienste - von Dritten und/oder directBill-Partnern, einschließlich staatlichen Stellen, auf Unterlassung oder Schadensersatz oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen – gleich ob berechtigt oder nicht - , so stellt der Kunde directBill im Innenverhältnis von jeder Haftung und jeglichem Schaden frei. Gleiches gilt für die Verletzung von Gesetzen und regulatorischen Auflagen die vom Kunden, bzw. von seitens des Kunden beauftragten Unternehmen oder Personen zu vertreten sind. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Kunde wird directBill Vertragsstrafen oder sonstige Strafzahlungen, die directBill an einen Dritten und/oder directBill-Partner zu zahlen hat erstatten, wenn diese Strafzahlung auf einem zurechenbaren Verhalten des Kunden beruht. Insoweit ist dem Kunden auch das Verhalten der von ihm für die Diensteerbringung eingesetzten Dritten zuzurechnen.
(3) Der Kunde wird directBill auch bei der Rechtsverteidigung, die nach freiem Ermessen von directBill zu führen ist, unterstützen und alle Auskünfte geben, die directBill für die Rechtsverteidigung erforderlich erscheinen. Ansprüche und Schadensersatzforderungen Dritter und/oder directBill-Partner gegen directBill aufgrund eines dem Kunden zurechenbaren Verhaltens werden direkt an den Kunden weitergereicht.
(4) Bei berechtigt erscheinenden Anfragen zu den Diensten bzw. deren Bewerbung darf directBill an den Kunden verweisen und dessen Kontaktdaten an den Anfragenden übermitteln. Der Kunde teilt directBill auf Anforderung alle erforderlichen Auskünfte über die Nutzung der Rufnummern bzw. die jeweiligen Dienste unverzüglich mit. Gesetzliche Buß- und Strafgebühren aufgrund verzögerter Mitteilungen gehen zu Lasten des Kunden.
(5) Wird Kunde von Dritten wegen Leistungen in Zusammenhang mit diesem Vertrag in Anspruch genommen, so wird der Kunde directBill unverzüglich informieren.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort soweit Ansprüche von Dritten/directBill-Partnern aufgrund während der Vertragslaufzeit erbrachter Dienste geltend gemacht werden oder hiermit in engem Zusammenhang stehen.
XI. Dauer und Beendigung des Vertrags-verhältnisses
(1) Der Vertrag hat – sofern nicht anders bestimmt – eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und läuft im Anschluss daran auf unbestimmte Zeit. Er ist für beide Vertragsparteien nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündbar sofern nicht ausdrücklich eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Die Kündigung kann erstmalig zum Ablauf eines Quartals erfolgen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
a) eine schwerwiegende Verletzung oder trotz schriftlicher Mahnung wiederholte Verletzung übernommener vertraglicher Pflichten
b) das nicht nur vorübergehende Unvermögen einer Partei oder seiner Erfüllungsgehilfen, ihre Vertragspflichten zu erfüllen (u.a. Zahlungsunfähigkeit)
c) das Betreiben einer Liquidation einer Vertragspartei, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei oder die Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
d) die Einstellung von Zahlungen einer Vertragspartei, die Überschuldung oder das Vorliegen sonstiger Anhaltspunkte für die Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse eines der Vertragspartner, so dass eine Erfüllung seiner Vertragspflichten in der Weise gefährdet ist, dass ein Festhalten an dem Vertrag unzumutbar ist.
e) die Untersagung oder Abmahnung des in diesem Vertrag geschlossenen Geschäftsmodells durch öffentliche Stellen oder gerichtliche Entscheidung, die eine Fortführung des Vertrages untersagt bzw. verhindert. Als wichtiger Grund gilt ferner eine Änderung der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die sich erheblich auf die angebotenen Services auswirkt, insb. wenn die Vertragsparteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn die Vertragsparteien diese Veränderung vorausgesehen hätten.
f) die Schädigung der Reputation einer Vertragspartei durch die jeweils andere Vertragspartei aufgrund ihres mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Verhaltens, insbesondere Verletzung von Gesetzen und regulatorischen Auflagen, bestehender Verhaltenskodex, etc.
g) das Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, auf Grund dessen dem Kündigenden unter Berücksichtigung des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung dieses Vertrages bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.
Die Berechtigung, Schadenersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
(3) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
XII. Preisänderungen
directBill kann allgemeingültige Entgelte aus Preislisten mit einer Ankündigungsfrist von 14 Kalendertagen ändern, insbesondere soweit directBill-Partner oder sonstige Vorlieferanten ihre Vorleistungspreise ändern. Soweit eine Änderung durch Preisänderungen von Vorlieferanten begründet ist, erfolgt die Preisänderung der directBill an den Kunden entsprechend der Preisänderung der Vorlieferanten an directBill. Dem Kunden werden Änderungen von Preislisten von directBill schriftlich mitgeteilt. Änderungen bedürfen keiner Bestätigung durch den Kunden. Die Nutzung der Leistungen ab dem Zeitpunkt der Änderung gilt als Annahme im Sinne konkludenten Handelns. Dem Kunden steht im Falle der Änderung der Entgelte zu seinen Ungunsten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung, ein außerordentliches Kündigungsrecht des von der Preisänderung betroffenen Vertrages zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu, falls dem Kunden ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsparteien nicht zumutbar ist.
XIII. Datensicherung & Datenschutz
(1) Im Rahmen der Dienstleistung erhebt, verarbeitet und nutzt directBill Dienstekunden-Stammdaten sowie nutzungsabhängige Abrechnungsdaten zur Überwachung und Abrechnung des/der Dienste(s).
(2) directBill erbringt die vertraglichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung; dies gilt insbesondere für die Beschränkungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG) sowie des Fernmeldegeheimnisses.
(3) directBill wird die EDV-mäßig verarbeiteten und gespeicherten Daten nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Datensicherung verwahren.
(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses (§ 88 TKG) sowie dazu, die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung zu beachten und insbesondere beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
(5) directBill beachtet geltendes Datenschutzrecht. Soweit sich directBill zur Erbringung oder Abrechnung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist directBill im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, Kundendaten weiterzugeben, wenn schützenswerte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden und dies für die Durchführung der anfallenden Aufgaben erforderlich ist. directBill ist insbesondere berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke des Einzugs der Forderungen erforderlich ist. directBill ist berechtigt, der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) die Bestandsdaten des Kunden zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden zu übermitteln und zu diesem Zweck Auskünfte einzuholen. directBill ist ferner berechtigt, der SCHUFA die Bestandsdaten des Kunden sowie Informationen über abgeschlossene gerichtliche oder sonstige Verfahren oder Vergleiche betreffend die Kreditwürdigkeit des Kunden zu übermitteln, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von directBill erforderlich ist, und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde kann bei den Wirtschaftsauskunfteien die ihn betreffenden gespeicherten Daten abfragen.
(6) Der Kunde wird die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Hinweispflichten gegenüber den Dienstekunden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Veröffentlichung von AGB, Bandansagen etc.) sicherstellen.
(7) Personenbezogene Daten der Dienstekunden werden nur erhoben, verarbeitet genutzt oder an Dritte übermittelt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, TKG, TMG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
(8) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten sowie die Daten der Dienstekunden entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist. Der Kunde ist ferner einverstanden, dass die ihn betreffenden Daten im Rahmen der genannten gesetzlichen Bestimmungen mit directBill-Partnern ausgetauscht werden, sofern dies für die Durchführung des jeweiligen Vertrages erforderlich ist.
(9) Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
(10) Die Vertragspartner verpflichten ihre Mitarbeiter sowie sonstige Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit mit personenbezogenen Daten in Verbindung kommen, mit einer gesonderten Erklärung ausdrücklich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten (Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG) und zur Verschwiegenheit (Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG).
XIV. Geistiges Eigentum
Soweit nicht zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich vereinbart bleiben Marken, Erfindungen, Patente, Lizenzen, Urheberrechte und sonstige Schutzrechte von directBill in deren Besitz und Eigentum. Mit den vertraglichen Regelungen und den damit verbundenen Handlungen ist keine Übertragung derartiger Rechte oder die Einräumung von Lizenzen verbunden.
XV. Geheimhaltung
(1) Der Kunde, sowie alle Mitarbeiter und sonstigen Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit mit geschäftlichen und betrieblichen Erkenntnissen und Informationen in Verbindung kommen, werden ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von directBill über alle ihnen im Rahmen der Geschäftsanbahnung bzw. Vertragserfüllung bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Erkenntnisse und Informationen Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren.
(2) Als vertraulich gelten alle Informationen, die nicht ausdrücklich schriftlich als nicht vertraulich bezeichnet wurden. Ausgenommen hiervon sind alle Informationen, von denen der Empfänger nachweist, dass sie bereits allgemein zugänglich sind oder zu dem betreffenden Zeitpunkt bereits zugänglich waren und dies nicht auf einer unberechtigten Bekanntgabe durch den Mitarbeiter beruht.
(3) Soweit es nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, dürfen Informationen und Erkenntnisse, die vertraulich sind, weder aufgezeichnet noch an Dritte weitergegeben werden.
(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses unbefristet bestehen.
(5) Die Vertragspartner sind berechtigt, nach schriftlicher Abstimmung mit dem jeweils anderen Vertragspartner, das Zustandekommen eines Vertrages mit directBill bzw. dem Vertragspartner gegenüber der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Dies erfolgt nach schriftlicher Abstimmung mit dem jeweils anderen Vertragspartner.
XVI. Schlussbestimmungen
(1) Die Nichtausübung oder nicht sofortige Geltendmachung eines Rechts oder Rechtsmittels aus diesem Vertrag stellt solange keinen Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel dar, wie dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.
(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von directBill an Dritte übertragen.
(3) Nebenabreden und Änderungen vertraglicher Bestimmungen sowie Bestimmungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
(4) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen, einschließlich einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, insbesondere den mit ihr verbundenen wirtschaftlich angestrebten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine Vertragslücke.
(5) Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wiesbaden.
Wiesbaden, März 2011